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Haus Rheinfrieden - Fachdienste und Konzept

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Fachdienste und Konzept

Schülerin im Gespräch mit einer Beraterin

Fachdienste

Sozialdienst:

Aufnahmearbeit und gezielte Integrationsarbeit

Psychologischer Dienst:

Eignungsdiagnostik, psychosoziale Begleitung, Krisenintervention

Krankengymnastik:

Behandlung nach Bobath, Vojta

Ergotherapie:

Hirnleistungstraining, Arbeitsplatzadaption

Weitergehende Informationen zu den Fachdiensten finden Sie in der Rahmenkonzeption für das Internat unter Punkt 4.0 Fachdienste.


Rahmenkonzeption
für das INTERNAT der Josefs-Gesellschaft gGmbH
Haus Rheinfrieden Rhöndorf


Inhaltsverzeichnis:

1. Träger und Einrichtung

2. Selbstverständnis unserer Arbeit

2.1 Aufgaben und Struktur
2.2 Rehabilitationsteams
2.3 Seelsorge als Wesensmerkmal unserer Arbeit

3. Der Wohnbereich als Rehabilitationsort

3.1 Die Wohnformen
3.2 Die sozialpädagogische Arbeit
3.3 Die pflegerische Tätigkeit
3.4 Die Zusammenarbeit sozialpädagogischer und pflegerischer Fachkräfte

4. Die Fachdienste

4.1 Der Sozialdienst
4.1.1 Zielsetzung
4.1.2 Arbeitsschwerpunkte
4.1.3 Leistungskatalog

4.2 Der Psychologische Dienst
4.2.1 Zielsetzung
4.2.2 Arbeitsschwerpunkte
4.2.3 Leistungskatalog

4.3 Die Ergotherapie
4.3.1 Zielsetzung
4.3.2 Arbeitsschwerpunkte
4.3.3 Leistungskatalog

4.4 Die Krankengymnastik
4.4.1 Zielsetzung
4.4.2 Arbeitsschwerpunkte
4.4.3 Leistungskatalog

5. Der Wirtschaftsbereich des Internates

6. Ausblick


Im folgenden Text werden für unser Klientel, junge Menschen mit körperlichen Behinderungen, die die Berufsfachschulen besuchen und im Internat wohnen, zugunsten besserer Lesbarkeit folgende Begriffe synonym verwendet: Menschen mit Behinderung, Schüler, Bewohner, Jugendliche. Außerdem wird auf eine beide Geschlechter explizit benennende Schreibweise verzichtet. Immer sind beide Geschlechter gemeint.

1. Träger und Einrichtung

Haus Rheinfrieden Rhöndorf ist eine Einrichtung der Josefs-Gesellschaft (JG-Gruppe). Diese wurde 1904 gegründet.
Die Josefs-Gesellschaft ist ein katholischer Träger von Krankenhäusern und Einrichtungen zur Rehabilitation von Menschen mit Behinderung. Sie bietet mit vierzehn Einrichtungen und 50 Leistungsbereichen körper- und mehrfachbehinderten Menschen in sieben Bundesländern die Grundlagen für eine gelingende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die JG-Gruppe ist Mitglied im Deutschen Caritas Verband (DCV), Mitglied des Brüsseler Kreises (Netzwerk von elf großen kirchlichen Sozialunternehmen in Deutschland), Mitglied der European Platform of Rehabilitation (EPR, Europäische Vereinigung der Rehabilitation) und besitzt das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstitutes für soziale Fragen in Berlin (DZI).

In Haus Rheinfrieden bereiten sich seit 1952 junge Menschen mit körperlichen Behinderungen durch den Besuch der Berufsfachschulen auf ihre anschließende berufliche Ausbildung vor. Neben dem Erreichen qualifizierter schulischer Abschlüsse ist der Erwerb einer hohen Sozialkompetenz als Voraussetzung zur selbstbestimmten Lebensführung erklärte Zielsetzung des Hauses.

2. Selbstverständnis unserer Arbeit

Die Josefs-Gesellschaft e.V. hat ihr Selbstverständnis in dem Grundsatzpapier "Grundlagen und Ziele" formuliert. Aus diesem leiten sich die Handlungsmaximen der Arbeit im Internat her.

Unsere Arbeit wird getragen von einem auf christlichen Werten begründeten Menschenbild. Jeder Mensch ist in seinem Wesen einzigartig und wertvoll. Den Wert eines Menschen bezeichnen wir als Würde. Die Würde ist in besonderer Weise durch den Artikel 1 im Grundgesetz geschützt.

Der Mensch ist ein auf die Gemeinschaft hin angelegtes Wesen. Das heißt, er ist sozial ausgerichtet. Die soziale Ausgerichtetheit ist im christlichen Sinne bestimmt vom Gebot der Nächstenliebe. In der Nächstenliebe findet die Achtung der Individualität und der Würde des anderen ihren Ausdruck.

Das Individuum steht mit seiner Subjektivität im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns. Die subjektiven Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen erfahren dort ihre Grenzen, wo sie die Grundrechte des Mitmenschen beeinträchtigen. Das Recht auf Erziehung und Bildung begründet die Forderung sich seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten gemäß zu entwickeln. In der Umsetzung dieses Rechts wird unsere Arbeit von folgenden Prinzipien geprägt:

Nach unserem Selbstverständnis ist die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kostenträgern sehr wichtig, weil wir der Überzeugung sind, dass über das transparente Zusammenwirken von Leistungsempfänger, Leistungsanbieter und Kostenträger die Maßnahme zum Erfolg führen kann. Praktisch findet diese Zusammenarbeit u.a. in den jährlich stattfindenden Eingliederungskommissionssitzungen unter dem Vorsitz des Kostenträgers ihren Niederschlag.

2.1 Aufgaben und Struktur

Das Internat nimmt Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlichen Behinderungen auf, die die Berufsfachschule oder Höhere Berufsfachschule des hauseigenen Nell-Breuning Berufskollegs besuchen.

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitationsmaßnahme bilden die §§ 53 ff SGB XII, welche die Eingliederungshilfe für Behinderte regeln. Kostenträger der Maßnahme ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger, bzw. Jugendämter nach §45. In Einzelfällen kommen andere Kostenträger wie Unfallversicherer oder Berufsgenossenschaften in Betracht.

Primäre Aufgabe des Internates ist neben der systematischen sozialpädagogischen Begleitung zur Erlangung einer hohen Sozialkompetenz (Punkt 3.2) auch die Unterstützung des Schülers beim Erwerb des entsprechenden Schulabschlusses. Entscheidende Unterstützung erfährt diese Arbeit durch die begleitenden Fachdienste (Punkt 4).

Das Internat stellt die personellen Voraussetzungen für die sozialpädagogischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Arbeiten sowie das räumliche Angebot für das Wohnen (Punkt 3.1) und die Funktionsräume für die Fachdienste zur Verfügung.

Darüber hinaus sieht sich Haus Rheinfrieden in der Verpflichtung als Ausbildungsort zur Verfügung zu stehen. In diesem Sinne werden Heilerziehungspfleger ausgebildet, ebenso können Erzieher und Sozialpädagogen ihr Anerkennungsjahr absolvieren. Sozialpraktikanten, Teilnehmer des freiwilligen Sozialen Jahres und ehrenamtliche Mitarbeiter werden von unseren Fachkräften angeleitet. Haus Rheinfrieden ist eine anerkannte Stelle für Zivildienstleistende.

2.2 Rehabilitationsteams

Wesentlicher Kernprozess des gesamtrehabilitativen Geschehens ist die Arbeit in den Rehabilitationsteams (Reha-Team). Mit diesen Teams verfolgen wir als übergeordnetes Ziel den ganzheitlich pädagogischen Ansatz. Mittels Koordination aller in Haus Rheinfrieden verfügbaren Maßnahmen, der schulischen, sozialpädagogischen und der fachdienstlichen streben wir die Optimierung des Rehabilitationsprozesses jedes einzelnen Schülers an. In dieser interdisziplinären Arbeit geht es um die kontinuierliche Abstimmung bei der Rehabilitationsplanung und um eine von allen gemeinsam erarbeitete Basis.

Der Schüler bringt sich selbst mit seinen Vorstellungen und Zielen in den Prozess ein. Seine aktive Beteiligung ermöglicht die Förderung sozialer Kompetenz, die Entfaltung persönlicher Ressourcen, die Stärkung der Mitwirkungsbereitschaft sowie die Verbesserung der Transparenz seines Rehabilitationsprozesses.

In der Arbeitsweise unterscheiden wir zwei Rehabilitationsteams: das zeitlich strukturell festgelegte Reha-Team (obligatorisch) und das nach Bedarf einberufene Reha-Team (situativ). Letzteres kann vom Jugendlichen selbst sowie von den unmittelbar mit ihm arbeitenden Mitarbeitern beantragt werden.

In den Reha-Teams werden die fachlichen Stellungnahmen eingeholt, analysiert und bewertet. Es werden Zielvereinbarungen mit dem Jugendlichen getroffen und ein dem entsprechender Interventionsplan erarbeitet. Bei all diesen Überlegungen steht der Schüler als Hauptakteur im Mittelpunkt. Gegenstand der Zielvereinbarungen ist auch immer eine zeitliche Perspektive, d.h. eine Vereinbarung darüber, wann die Überprüfung der Zielerreichung stattfinden soll.

2.3 Seelsorge als Wesensmerkmal unserer Arbeit

Seelsorge, verstanden als Verwirklichung des Evangeliums im Dienst am Nächsten, ist prägendes Wesensmerkmal christlicher Rehabilitationsarbeit. So ist Seelsorge nicht allein der Dienst des Seelsorgers, sondern das gemeinsame Bemühen aller Dienste, in der Einrichtung den Geist des Evangeliums lebendig zu halten. Der Seelsorger gibt diesem gemeinsamen Bemühen aller Mitarbeiter Rückhalt durch fachliche und spirituelle Begleitung und Unterstützung sowie durch entsprechende Impulse. Er achtet darauf, dass der Geist einer christlichen Unternehmenskultur bei allen institutionellen Interessen und funktionellen Notwendigkeiten lebendig bleibt.

Unser Seelsorger ist Wegbegleiter für die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Er begleitet und stützt sie in ihrem Alltag, in Fragen der Lebensbewältigung und der Sinndeutung aus dem Glauben heraus. Dies geschieht über informelle Kontakte, in persönlichen Gesprächen oder längerfristiger Begleitung bis hin zur Sterbebegleitung. Zusätzliche Angebote zur religiösen Bildung und Besinnung, Gesprächskreise, Meditationen usw. dienen der Vertiefung des Glaubens und der Pflege des christlichen Klimas in Haus Rheinfrieden. Der Seelsorger pflegt den Kontakt mit der örtlichen Pfarrgemeinde.

Als Beispiele seelsorgerischer Arbeit seien genannt:

3. Der Wohnbereich als Rehabilitationsort

Das Internat bietet den jungen Erwachsenen Raum und Gelegenheit sich selbst im Gruppen- und Zusammenleben neu zu erfahren und die soziale Kompetenz weiter zu entwickeln, im lebenspraktischen Bereich die eigenen Möglichkeiten zu erproben und sich weiter zu verselbständigen oder in dem Mitbestimmungsgremium (Internatsschülervertretung) Verantwortung zu übernehmen und sich für die Gemeinschaft einzusetzen. Der Wandel in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung von Fremd- zu immer mehr Selbstbestimmung und von Defizit- zu Ressourcenorientierung zeigt sich im Wohnbereich in der Entwicklung neuer Ideen, wie zum Beispiel einer Empowerment-Projektgruppe.

Für Menschen, die über ihre Körperbehinderung hinaus mit Schwierigkeiten im persönlichen und/oder im sozialen Bereich belastet sind, bietet der Wohnbereich einen Rahmen, in dem intensive Förderung und hohes persönliches Engagement Voraussetzungen für die Entwicklung sind.

In der Begleitung von jungen Menschen mit körperlichen Behinderungen spielt der Gedanke des Nachteilsausgleichs immer eine Rolle. In den meisten Fällen ist die körperliche Behinderung dauerhaft und für den Betroffenen mit Nachteilen gegenüber dem, der davon nicht betroffen ist, behaftet. Nachteilsausgleich bedeutet die Bevorzugung der Menschen mit Behinderung zum Zwecke der Gleichstellung, also besondere Hilfen auch in nur mittelbar von der Behinderung betroffenen Aspekten der Persönlichkeit. Unstrittig ist, dass diese Nachteile und Auswirkungen sich nicht nur in einer z.B. Mobilitätseinbuße zeigen, sondern ein mehrdimensionales Geschehen, mit Auswirkungen auf die Gesamtpersönlichkeit, sind. Gerade bei jungen Menschen in ihrer adoleszenten Entwicklungsphase ist es sehr bedeutsam diese Phase der Identitätsentwicklung sensibel zu begleiten. Hier kommt dem Internat als Rehabilitationsort seine besondere Bedeutung zu.

3.1 Die Wohnformen

Haus Rheinfrieden verfügt über 59 vom Kostenträger genehmigte Plätze.

Diese verteilen sich wie folgt:
Haupthaus im Frankenweg: 31 Plätze
Neubau Frankenweg 11 Plätze
Außenwohngruppe I, Rhöndorfer Str. 49, 1. Etage: 11 Plätze
Außenwohngruppe II Rhöndorfer Str. 49, 3. Etage: 6 Plätze

Das Internat ist nur in den Schulferien Nordrhein-Westfalens und in der Regel bei Kombination von beweglichen Ferientagen mit Wochenenden geschlossen.

Das Wohnen an den Wochenenden ist Schülern mit besonderen Problemlagen und/oder weiten Anfahrtswegen vorbehalten.

In begründeten Ausnahmefällen werden Wohnmöglichkeiten für die Schüler erschlossen, denen ein innerfamiliäres Wohnen während der Ferien nicht möglich ist. Das Internat ist rund um die Uhr mit Fachkräften besetzt.

Alle Zimmer im Haupthaus und im Neubau verfügen über einen angeschlossenen Sanitärbereich. Darüber hinaus stehen weitere besonders ausgestattete Pflegebäder zur Verfügung. Es gibt Einzel- und Doppelzimmer, Einzelzimmer werden bedarfsorientiert vergeben. Der Bedarf richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung.

Es ist ausdrücklich gewünscht, dass die Bewohner die Zimmer nach ihrem individuellem Geschmack gestalten. Die Zimmereinrichtung mit Bett, Schrank und Tisch ist vorgegeben. Jeder Bewohner verfügt über einen Zimmerschlüssel, bzw. einen elektronischen Türöffnungschip und kann mit einem persönlichen Code aus seinem Zimmer telefonieren. Alle Zimmer und Sanitärbereiche sind in ein Notrufsystem integriert. Es ist möglich, Fernsehgeräte und Musikanlagen mitzubringen (die nähere Handhabung ist in der Internatsordnung geregelt).
Alle Zimmer verfügen über einen Internetzugang.

Es stehen verschiedene Arten von Gemeinschaftsräumen (Teeküche, Kaffeeraum, Wintergarten, Clubraum) sowie Hauswirtschaftsräume (z.B. zum Waschen persönlicher Wäsche) für alle Internatsbewohner zur Verfügung.

3.2 Die sozialpädagogische Arbeit

Die sozialpädagogische Arbeit und Aufgabenstellung erstreckt sich auf die systematische Begleitung und Förderung der jungen Menschen mit Behinderung. Sie findet ihren Niederschlag im direkten Bezug zum Jugendlichen durch das Bezugsbetreuersystem als auch im indirekten Bezug z.B. durch das Konferenz- und Besprechungssystem oder durch die Dokumentationssystematik.

Neben der individuellen Förderung steht das Erlernen bzw. der Ausbau von Gemeinschafts- und Gruppenfähigkeit im Mittelpunkt der sozialen Arbeit. Die sozialpädagogisch qualifizierten Mitarbeiter arbeiten nach einem Betreuungssystem, das sowohl die individuellen Bedürfnisse des Schülers als auch seine Bezüge (Familie, Klassenverband, Gruppe der Gleichaltrigen) focusiert und fördert. Dadurch streben wir eine hohe Betreuungskonstanz für den Einzelnen an, die im Idealfall für die Zeit seines gesamten Rehabilitationsprozesses in Haus Rheinfrieden andauert.

Die Aufgaben werden von Erziehern, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Heilpädagogen und Heilerziehungspflegern wahrgenommen.

Wesentliche Zielsetzungen sind:

Im Rahmen von Selbstverwirklichung und Autonomie

Im Rahmen von Soziabilität

Im Rahmen von leistungsorientiertem, produktivem Verhalten

Im Rahmen von Kreativität

3.3 Die pflegerische Tätigkeit

Handlungsmaxime jeder pflegerischen Tätigkeit ist die Unterstützung bei der individuellen und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler. Ziel ist es, dass die jungen Erwachsenen in der Vorbereitung auf ein eigenständiges Leben lernen, ihren pflegerischen Hilfebedarf zu erkennen und diesen auch zu artikulieren. Einem ganzheitlichen Arbeiten Rechnung tragend wird nach dem Prinzip der aktivierenden Pflege gearbeitet. Alle pflegerischen Leistungen sind abgestimmt auf die mit dem Schüler vereinbarten pädagogischen Zielsetzungen.

Der Leistungskatalog pflegerischer Arbeit umfasst:

Pflegerisch- beratende Tätigkeiten

Grundpflege

Behandlungspflege

Examinierte Pflegefachkräfte und Pflegehelfer stehen im Tag- und Nachtdienst zur Verfügung. Im erforderlichen Maße werden die pflegerischen Tätigkeiten sowohl mit dem pädagogischen Bereich und den Fachdiensten als auch mit den zuständigen Ärzten der Schüler abgesprochen.

3.4 Die Zusammenarbeit sozialpädagogischer und pflegerischer Fachkräfte

Unsere Überzeugung ist es, dass gerade auch die pflegerische Arbeit und die mit ihr entstehenden Nähe zum Jugendlichen pädagogisch sinnvoll zu nutzen ist. Dies macht die intensive Absprache zwischen sozialpädagogischen Fachkräften und Mitarbeitern der Pflege erforderlich.

In diesem Sinne wird von allen pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern die Übernahme grundpflegerischer Leistungen erwartet und erbracht. Hierzu erfolgt immer eine entsprechende Einweisung.

4. Die Fachdienste

Die Fachdienste im Haus Rheinfrieden dienen sowohl der individuellen Förderung und Beratung der einzelnen Bewohner und Schüler hinsichtlich spezieller Problemstellungen als auch der Zusammenführung der jeweiligen Fachkenntnisse im gesamten Rehabilitationsprozess in Form von Teamarbeit.

4.1 Der Sozialdienst

4.1.1 Zielsetzung

Zielsetzung ist die Beratung und Begleitung der Schüler und Bewohner vom Tag der Anmeldung bis zur beruflichen Eingliederung. Dies geschieht unter dem Aspekt der Hilfe zur Selbsthilfe in sozialen und rehabilitativen Belangen.

4.1.2 Arbeitsschwerpunkte

Ein Arbeitsschwerpunkt umfasst die gesamte Aufnahmearbeit, wobei Näheres hierzu dem Leistungskatalog zu entnehmen ist.

Die Planung, Durchführung und Moderation der Rehabilitationsteams (siehe Punkt 2.2), die auch der Vorbereitung der Eingliederungskommissionssitzungen dienen, bildet einen weiteren Schwerpunkt.

Nicht zuletzt ist die Integrationsarbeit im Sinne der Unterstützung der beruflichen Eingliederung ein wesentliches Aufgabengebiet.

Der Sozialdienst bearbeitet den Informationspool, in dem die zentralen Rehabilitationsinformationen zusammenlaufen, verarbeitet und weitergegeben werden. Arbeitsabläufe erfolgen in enger Zusammenarbeit und Absprache mit den anderen an der Rehabilitation Beteiligten.

4.1.3 Leistungskatalog

Zur Aufnahmearbeit:

Zur Integrationsarbeit:

4.2 Der Psychologische Dienst

4.2.1 Zielsetzung

Übereinstimmend mit unserem Selbstverständnis als Partner und Anwalt der Menschen mit Behinderungen, die ihren Rehabilitationsprozess selbst gestalten und bestimmen, bedingen die Bedürfnisse und Erfordernisse der behinderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Arbeit des Psychologischen Dienstes. Der Psychologische Dienst im Haus Rheinfrieden arbeitet demgemäss auf einer humanistischen Grundhaltung und mit einer dieser entsprechenden Qualifikation. Er bietet dem Einzelnen Unterstützung in seiner individuellen Entwicklung an und ist für die Integration psychologischer Erkenntnisse in der gesamten Rehabilitationsarbeit zuständig.

4.2.2 Arbeitsschwerpunkte

Ein Arbeitsschwerpunkt umfasst die individuelle psychologische Begleitung. In Absprache mit dem Klienten findet eine Rückkopplung mit dem Wohn? oder Schulbereich, mit den Angehörigen oder mit sonstigen Bezugspersonen statt. Der Psychologische Dienst trägt dazu bei, dass psychische Belastungen und Fragen individueller Entwicklung und Förderung fachlich angemessen bearbeitet werden können.

Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen können psychische Aspekte ihrer Rehabilitation besonders bedeutsam und kompliziert sein. Zu den allgemeinen Entwicklungskrisen kommen häufig unlösbar erscheinende persönliche Schwierigkeiten hinzu, beispielsweise die Ängste und Erfahrungen, welche Last die Behinderung für die Angehörigen bedeutet, wie eingeschränkt oder unerreichbar eine berufliche Existenz ist, wie schwierig es ist, einen Partner zu finden und ein eigenes Familienleben führen zu können. Für die Bewältigung solcher, eng mit der Behinderung verknüpfter existenzieller Fragen besteht die Möglichkeit, längerfristige psychologische Beratung unter Wahrung der Schweigepflicht in Anspruch zu nehmen.

Der zweite Arbeitsschwerpunkt besteht darin, die institutionellen Rahmenbedingungen des Lebens, Lernens und Wohnens unter psychologischen Gesichtspunkten zu hinterfragen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken. Dies geschieht im Wesentlichen dadurch, das der Psychologische Dienst mit den anderen beteiligten Fachkräften in einen kollegialen Beratungsprozess eintritt.

4.2.3 Leistungskatalog

Konkret ergibt sich aus diesen beiden Arbeitsschwerpunkten folgender Leistungskatalog:

Arbeitsaufträge entwickeln sich auf Anfrage der Menschen mit Behinderungen oder der Fachleute, die mit ihnen arbeiten. Immer jedoch stehen die Erfordernisse des behinderten Menschen selbst im Mittelpunkt.

4.3 Die Ergotherapie

4.3.1 Zielsetzung

Die Ergotherapie dient zum Erhalt und zur Verbesserung körperlicher, psychischer oder kognitiver Funktionen. Dabei wird der Klient nicht im wörtlichen Sinne "behandelt", sondern er eignet sich Fähigkeiten an, welche er zur Bewältigung seines Alltags benötigt.

Das

praxisorientierte Angebot hat die größtmögliche Selbstständigkeit und Effektivität im Planen und Handeln zum Ziel.

4.3.2 Arbeitsschwerpunkte

4.3.3 Leistungskatalog

4.4 Die Krankengymnastik (Physiotherapie)

Die Krankengymnastik nutzt Bewegung, vornehmlich die Eigentätigkeit des Menschen mit Behinderung, zu Heilungszwecken. Die Physiotherapie konzentriert sich naturgemäß auf die körperlichen Aspekte der Behinderung.

Die krankengymnastische Behandlung wird weitestgehend in Haus Rheinfrieden durchgeführt.

4.4.1 Zielsetzung

Ziel der Behandlung kann sein:

4.4.2 Arbeitsschwerpunkte

Den Schwerpunkt der Behandlung legt Art und Ausprägung der Behinderung fest.

Behandlung nach Bobath

Das Bobathkonzept bietet eine Möglichkeit der Behandlung von neurologischen Behinderungen unterschiedlicher Ausprägung. Im Vordergrund steht die Erarbeitung der Kontrolle über Haltung und Bewegung in Positionen und Bewegungsübergängen als Voraussetzung für sensomotorische Funktionen. Zur Vorlage dient immer die normale motorische Entwicklung. Der Anspruch des Therapeuten, eine Bewegung einzuleiten, passt sich kontinuierlich an aktive und selektive Spannungs- und Haltungsveränderungen an, um ein Höchstmaß an Eigenaktivität in gelenkten Bahnen zu ermöglichen. Die Förderung der bewussten Wahrnehmung ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil der Bobaththerapie.

Behandlung nach Vojta

Das Vojtaprinzip ist ein in sich geschlossenes Therapiekonzept zur Behandlung von neurologischen und orthopädischen Erkrankungen bei Säuglingen, Kleinkindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

"Reflexkriechen" und "Reflexumdrehen" sind zwei globale, d.h. den ganzen Körper umfassende Bewegungsmuster, die sich an verschiedenen Auslöse-"Zonen" (Druckreiz) am Körper in immer gleicher Weise reproduzieren lassen.

Die Bewegungsmuster zeigen eine kreuzkoordinierte Fortbewegungstendenz und Parallelen zu physiologischen Bewegungsaktivität, wie sie z.B. beim freien Gang zu beobachten ist. Die gewonnenen Fähigkeiten werden ins unbewusste Bewegungsverhalten integriert.

Wichtig ist die Motivation der behinderten jungen Menschen zur physiotherapeutischen Behandlung. Diese wird durch Aufzeigen von Erfolgen und Fortschritten sowie mit spielerischen Aktivitäten gefördert.

4.4.3 Leistungskatalog

Aktive Techniken wie z.B.

Passive Techniken:

Physikalische Maßnahmen:

Weitere Aufgaben:

5. Der Wirtschaftsbereich des Internates

Der Wirtschaftsbereich umfasst die Bereiche

Bei der Reinigung der Zimmer ist jeder Bewohner angehalten, das seinerseits machbare zur Reinigung beizutragen. Hierzu listet er die Arbeiten die er selbständig ausführen kann auf, wie auch die Arbeiten, die selbständig nicht zu erledigen sind. Diese werden vom Hauspersonal übernommen.

Haus Rheinfrieden verfügt über eine hauseigene Küche, die für alle Bewohner täglich das Mittagessen zubereitet. Es wird Wert auf eine nährstoffreiche und abwechslungsreiche Kost gelegt. Neben der Normalkost wird vegetarische Kost angeboten sowie bei Bedarf auch Diätkost. Darüber hinaus wird für die Bewohner des Haupthauses auch das Frühstück und Abendessen zubereitet.

Ausgenommen sind die Teilnehmer einer abendlichen Selbstversorgergruppe und die Bewohner der Außenwohngruppen, die mit sozialpädagogischer Unterstützung in die alltägliche Lebensführung eingebunden sind.

Die Haustechnik ist zuständig für die hauseigenen Fahrzeuge, für kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sowie für die Außenanlagen.

6. Ausblick

Die Rahmenkonzeption von Haus Rheinfrieden basiert auf der Identifikation mit den Grundüberzeugungen des Trägers, den wesentlichen sozialpädagogischen Erkenntnissen und dem Know How, welches sich insbesondere durch die Unterstützung von Selbstbestimmung und Selbstbemächtigung ausdrückt.

Erweiterung dieser Erkenntnisse und wesentliche Veränderungen im Sozial- und Gesundheitswesen bringen es mit sich, die Konzeption an den neuesten Stand anzupassen und fortzuschreiben.

Rhöndorf, im Oktober 2008

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